Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Matech Eventagentur
Inhaber: Marcel Czernik (Einzelunternehmen)
Anschrift: Burgstraße 38b, 42551 Velbert, Deutschland
Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Matech Eventagentur (nachfolgend „Agentur") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen sowie die Vermietung von Eventequipment.
(2) Die AGB gelten für Privatkunden, Unternehmer, Vereine sowie sonstige juristische Personen.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsannahme, Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Vertrages oder durch ausdrückliche Bestätigung per E-Mail zustande.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
§ 3 Leistungsumfang
(1) Die Agentur bietet insbesondere folgende Leistungen an:
- Planung und Organisation privater Veranstaltungen
- Planung und Organisation von Firmenevents
- Planung und Organisation von Club-Events und Partys
- Vermittlung und Koordination von Künstlern, DJs und Dienstleistern
- Vermietung von Veranstaltungstechnik, Dekoration und sonstigem Eventequipment
- Betreuung und Durchführung von Veranstaltungen
(2) Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die jeweiligen Vertragsunterlagen und Angebote.
(3) Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte einzusetzen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
(3) Die Agentur ist berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % der Auftragssumme zu verlangen.
(4) Bei kurzfristigen Veranstaltungen kann die vollständige Zahlung vor Veranstaltungsbeginn verlangt werden.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für die Durchführung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Genehmigungen, Erlaubnisse oder behördliche Auflagen, die ausschließlich den Veranstaltungsort oder den Kunden betreffen, sind vom Kunden rechtzeitig einzuholen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Zusätzliche Kosten, die durch unrichtige oder verspätete Angaben entstehen, trägt der Kunde.
§ 6 Vermietung von Equipment
(1) Vermietetes Equipment bleibt Eigentum der Matech Eventagentur.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
(3) Der Kunde haftet für Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen während der Mietdauer, soweit diese nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind.
(4) Schäden oder Mängel sind der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
(5) Die Rückgabe hat zum vereinbarten Zeitpunkt und in ordnungsgemäßem Zustand zu erfolgen.
§ 7 Stornierung durch den Kunden
(1) Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
(2) Im Falle einer Stornierung werden folgende pauschale Ausfallkosten berechnet:
- bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der Auftragssumme
- 89 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Auftragssumme
- 29 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der Auftragssumme
- weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Auftragssumme
(3) Bereits entstandene Fremdkosten (z. B. Künstler, Locations, Technikdienstleister, Catering) werden zusätzlich berechnet.
(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Agentur ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 8 Rücktritt durch die Agentur
Die Agentur kann vom Vertrag zurücktreten, wenn:
- vereinbarte Zahlungen trotz Mahnung nicht geleistet werden,
- notwendige Mitwirkungspflichten des Kunden nicht erfüllt werden,
- die Durchführung aufgrund höherer Gewalt unmöglich wird,
- sicherheitsrelevante Gründe die Durchführung unzumutbar machen.
§ 9 Höhere Gewalt
(1) Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Verbote, Krieg, Terroranschläge, Streiks oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse.
(2) In diesen Fällen entfällt die Leistungspflicht für die Dauer der Behinderung.
(3) Bereits entstandene und nachweisbare Kosten sind vom Kunden zu erstatten.
§ 10 Haftung
(1) Die Agentur haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden.
(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgefallene Veranstaltungen oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 11 Fremddienstleister
(1) Die Agentur kann zur Durchführung der Veranstaltung externe Dienstleister einsetzen.
(2) Soweit Verträge unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienstleister zustande kommen, haftet die Agentur nicht für deren Leistungen.
§ 12 Foto- und Videoaufnahmen
(1) Die Agentur ist berechtigt, bei Veranstaltungen entstandene Foto- und Videoaufnahmen zu Referenz- und Werbezwecken zu verwenden.
(2) Der Kunde kann dieser Nutzung vor Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprechen.
(3) Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeitsrechte von Gästen, bleiben unberührt.
§ 13 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Velbert.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.